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Grundlagen

Schönheitschirurg oder Facharzt — woran Sie den Unterschied erkennen

Die eine Bezeichnung darf sich jeder Arzt geben. Die andere steht am Ende einer sechsjährigen Weiterbildung und einer Prüfung vor der Ärztekammer. Wo Sie das nachsehen können.

Holger Fuchs

Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Zuletzt geprüft am 1. August 2026
Die Bezeichnung vergibt die Kammer, nicht die Praxis. Alle vier Operateure der Klinik Pöseldorf führen die Facharztbezeichnung für Plastische und Ästhetische Chirurgie.

Wer eine Operation plant, sucht zuerst nach einem guten Arzt. Die Frage ist nur, woran man das erkennt — und die Berufsbezeichnung hilft dabei weniger, als die meisten annehmen.

Was „Schönheitschirurg" bedeutet

Rechtlich: nichts. Die Bezeichnung ist in Deutschland nicht geschützt. Wer approbiert ist, darf sich so nennen — unabhängig davon, in welchem Fach er ausgebildet wurde und ob er überhaupt eine Facharztweiterbildung abgeschlossen hat.

Dasselbe gilt für ähnliche Formulierungen wie „Schönheitsklinik", „ästhetischer Chirurg" oder „Spezialist für Brustchirurgie". Sie klingen nach Qualifikation, sind aber Werbebegriffe.

Was der Facharzttitel verlangt

„Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie" ist eine geschützte Bezeichnung. Sie steht am Ende einer Weiterbildung von mindestens sechs Jahren nach dem Medizinstudium, die an zugelassenen Weiterbildungsstätten absolviert wird.

Vorgeschrieben ist dabei ein Katalog von Eingriffen, der nachgewiesen werden muss — Rekonstruktion nach Unfällen und Tumoroperationen gehören ebenso dazu wie ästhetische Eingriffe. Am Ende steht eine mündliche Prüfung vor der Landesärztekammer.

  • Sechs Jahre Weiterbildung nach dem Studium, davon mindestens vier in der Plastischen Chirurgie.
  • Ein Operationskatalog mit festgelegten Mindestzahlen.
  • Prüfung vor der Ärztekammer.
  • Die Anerkennung wird von der Kammer geführt und ist überprüfbar.

Der Unterschied liegt nicht darin, wie jemand sich nennt — sondern darin, wer den Namen vergeben hat.

Sechs Jahre, ein Operationskatalog, eine Prüfung. Was am Ende zählt, sind die nachgewiesenen Eingriffe — festgeschrieben in der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer.

Wo Sie nachsehen können

Drei Stellen genügen, und alle sind öffentlich zugänglich.

Die Landesärztekammer

Sie führt die Arztregister und erteilt die Anerkennung. Auf Anfrage bestätigt sie, ob eine Person den Facharzttitel führen darf.

Die Fachgesellschaften

Die DGPRÄC und der VDÄPC nehmen nur auf, wer die vollständige Facharztausbildung nachweist. Beide führen öffentliche Mitgliederlisten.

Die Praxis selbst

Jede Praxis muss Berufsbezeichnung und zuständige Kammer im Impressum nennen. Steht dort etwas anderes als „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie", ist das die Antwort.

Was das im Gespräch bedeutet

Ein Titel sagt nichts darüber, ob jemand gut zuhört oder ob Sie sich verstanden fühlen. Er sagt nur, dass die fachliche Grundlage vorhanden ist — und das ist die Voraussetzung, nicht das Ergebnis.

Fragen Sie im Erstgespräch ruhig direkt nach: welche Weiterbildung, welche Fachgesellschaft, wie oft dieser Eingriff im Haus gemacht wird. Wer darauf ausweicht, hat dafür meist einen Grund.

Kurz gesagt

„Schönheitschirurg" darf sich jeder Arzt nennen. „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie" nicht — dahinter stehen sechs Jahre Weiterbildung und eine Prüfung vor der Ärztekammer. Nachsehen können Sie bei der Landesärztekammer, bei DGPRÄC und VDÄPC oder im Impressum der Praxis.

Über den Autor

Holger Fuchs

Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie · Inhaber

Gründer der Praxis Klinik Pöseldorf, seit über zwanzig Jahren in Hamburg. Studium und Ausbildung am UKE, approbiert 1998, Mitglied in DGPRÄC und VDÄPC seit 1999.

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